SV Teutonia Stapelmoor
Ein Sportverein für die ganze Familie

Richtlinien und Regeln für Übungsleiter, Trainer und Betreuer

 

Übungsleiter und Betreuer, die für den SV Teutonia Stapelmoor aktiv tätig sind, haben für die ihnen anvertrauten Personen eine Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.  In ihrem Handeln lassen sie sich vom Fairplay-Gedanken leiten. Dies gilt ausnahmslos auch für Vertreter anderer Vereine und Gruppen, denen der Sportbetrieb durch Vorstandsbeschluss  des SV Teutonia gestattet ist. 
Für den Sportbetrieb auf dem Sportgelände des SV Teutonia gelten für die verantwortlichen Übungsleiter, Trainer und Betreuer folgende Vorschriften:

 

  • Jeder Übungsleiter/Betreuer überprüft vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung die Sportstätten, Sportgeräte und Räumlichkeiten, die genutzt werden sollen, auf ihre Sicherheit für den Sportbetrieb.  Jegliche Mängel sind dem Vereinsvorstand unverzüglich zu melden, dies gilt auch für Mängel, die während oder nach der Veranstaltung vorliegen.
  • Mängel, die einen sicheren Sportbetrieb nicht zulassen, sind zu beheben. Ist dies nicht möglich, muss die Durchführung der Veranstaltung entsprechend geändert werden oder ausfallen. 
  • Alle Übungsleiter und Betreuer verpflichten sich zu einem pfleglichen Umgang mit den Sportstätten, Sportgeräten und Räumlichkeiten und achten darauf, dass sich die ihnen anvertrauten Personen auch entsprechend verhalten. Eine dahingehende Belehrung und Einweisung jeder Gruppe und jedes Einzelsportlers hat regelmäßig durch den Übungsleiter zu erfolgen.
  • Übungsleiter und Betreuer müssen durch den Verein, den sie vertreten, in ihrem Aufgabenbereich haftpflichtversichert sein. Nichtvereinsmitglieder müssen über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.  
  • Nach Ende einer Veranstaltung hat der verantwortliche Übungsleiter alle genutzten Sportstätten, Sportgeräte und Räumlichkeiten zu kontrollieren und aufgetretene Mängel zu beseitigen oder zu dokumentieren. Die Sportstätten sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen. 
  • Der Übungsleiter verlässt als Letzter das Sportgelände und verschließt die Türen und Fenster oder übergibt persönlich die Sportstätte an den nachfolgenden Übungsleiter. Eine Übertragung auf andere ist nicht möglich. Die Weitergabe der Schlüssel ist nicht zulässig. Nur in Ausnahmefällen z.B. bei Sportunfällen können die Aufgaben auf eine zuverlässige Person übertragen werden. 
  • Jeder Übungsleiter und Betreuer ist in Erster Hilfe geschult, kennt die Standorte der beiden Defibrillatoren und hat Zugang zu Verbandsmaterialien. Bei jugendlichen Sportlern sind dem Übungsleiter die Adressdaten der Erziehungsberechtigten bekannt.  
  • Ohne einen verantwortlichen Übungsleiter kann kein Training oder Spielbetrieb stattfinden. Der Übungsleiter plant seine Trainingseinheiten sorgfältig und wählt seine Übungs- und Spielformen alters- und leistungsgerecht aus.  
  • Der Übungsleiter ist sich seiner Vorbildfunktion besonders bei Kindern und Jugendlichen bewusst. Er beobachtet die gruppendynamischen Prozesse in der Sportgruppe und fördert durch geeignete Maßnahmen  die positive Entwicklung.  Sittliche und moralische Verfehlungen sind nicht zu dulden und erfordern in abgestufter Form Gegenmaßnahmen durch den Übungsleiter. 

Stapelmoor, 12.09.2017 

Der Vorstand 


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